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Datum der Indexierung 05.05.2024 15:21:02
erkannte Namen Stephan Tschaggelar | Doris Wüthrich | Pius Stalder |
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extern (outbound) Link/Domain 0 in www.wv-oberdiessbach.ch
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HTML Description Reglement Pfadnavigation Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach Störungen
Kombination Keywords artikel privaten | anlagen bewilligung | wasserbezüger hydrantenlöschschutz | leitungen wasser | gebühren erstellt | kosten öffentliche | öffentlichen vorschriften | hausanschlussleitungen vorstand | bauten versorgungsgebiet | reglement wasserzähler |
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Textauszug aus Quelle
BauG. 2 Die Verursachenden tragen die Mehrkosten gegenüber dem konformen Hydrantenlöschschutz (z.B. Mehrdimensionierung der Leitungen für Sprinkleranlagen, grössere Löschreserven oder zusätzliche Hydranten). Dasselbe gilt für die Erneuerungskosten. 3 Revision, Störungen Artikel 26 1 Die WVO revidiert die Wasserzähler periodisch auf ihre Kosten. Störungen sind der WVO sofort zu melden. 2 Die Wasserbezüger können jederzeit eine Prüfung ihres Wasserzählers verlangen. Bei Mängeln
Text Inhalt Text aus URL
Log Metriken 57668
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BauG. 2 Die Verursachenden tragen die Mehrkosten gegenüber dem konformen Hydrantenlöschschutz (z.B. Mehrdimensionierung der Leitungen für Sprinkleranlagen, grössere Löschreserven oder zusätzliche Hydranten). Dasselbe gilt für die Erneuerungskosten. 3 Revision, Störungen Artikel 26 1 Die WVO revidiert die Wasserzähler periodisch auf ihre Kosten. Störungen sind der WVO sofort zu melden. 2 Die Wasserbezüger können jederzeit eine Prüfung ihres Wasserzählers verlangen. Bei Mängeln
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