2 Einträge von 2 mit einberufung entscheidet
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Datum der Indexierung 03.05.2024 15:11:20
erkannte Namen Adrian Jakob | Jakob Die | Elsa Känel |
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Kombination Keywords generalversammlung auflösung | vorstand netzwerk | verein befugnisse | bielersee revisionsstelle | mitglieder schriftlich | vereins präsident | beschlussfassung vorstandsmitglieder | beschlüsse mitglied | der/die statuten | einberufung sowie |
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Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangen, welche innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens stattzufinden hat. Die Einberufung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich spätestens 20 Tage vor dem Versammlungst entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen verweigern. Art. 4 Austritt Der Austritt eines Mitglieds kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf das Ende des Kalenderjahr
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Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangen, welche innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens stattzufinden hat. Die Einberufung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich spätestens 20 Tage vor dem Versammlungst entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen verweigern. Art. 4 Austritt Der Austritt eines Mitglieds kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf das Ende des Kalenderjahr
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Kombination Keywords generalversammlung sofern | vorstand verhandlungsgegenstände | verein auflösung | mitglieder befugnisse | vereins schriftlich | der/die revisionsstelle | bielersee sowie | einberufung mitglied | beschlussfassung vorstandsmitglieder | beschlüsse präsident |
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Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangen, welche innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens stattzufinden hat. Die Einberufung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich spätestens 20 Tage vor dem Versammlungst entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen verweigern. Art. 4 Austritt Der Austritt eines Mitglieds kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf das Ende des Kalenderjahr
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