1 Einträge von mit hausanschlussleitungen verlangen
www.wv-oberdiessbach.ch
Datum der Indexierung 05.05.2024 15:21:02
erkannte Namen Stephan Tschaggelar | Doris Wüthrich | Pius Stalder |
Subdomain:
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HTML Description Reglement Pfadnavigation Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach Störungen
Kombination Keywords artikel privaten | anlagen bewilligung | wasserbezüger hydrantenlöschschutz | leitungen wasser | gebühren erstellt | kosten öffentliche | öffentlichen vorschriften | hausanschlussleitungen vorstand | bauten versorgungsgebiet | reglement wasserzähler |
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Textauszug aus Quelle
Hausanschlussleitungen und die Hausinstallationen als private Anlagen. Öffentliche Anlagen Artikel 16 1 Die öffentlichen Leitungen umfassen die Transport- und Verteilleitungen. Sie werden von der WVO erstellt und bleiben in ihrem Eigentum. 2 Im Zweif verlangen. Bei Mängeln übernimmt die WVO die Kosten. 3 Bei fehlerhafter Zählerangabe (mehr als ± 5% bei 10% Nennbelastung des Wasserzählers) wird für die Festsetzung des Verbrauchs auf das Ergebnis des Vorjahres abgestellt. Kosten
Text Inhalt Text aus URL
Log Metriken 57668
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Hausanschlussleitungen und die Hausinstallationen als private Anlagen. Öffentliche Anlagen Artikel 16 1 Die öffentlichen Leitungen umfassen die Transport- und Verteilleitungen. Sie werden von der WVO erstellt und bleiben in ihrem Eigentum. 2 Im Zweif verlangen. Bei Mängeln übernimmt die WVO die Kosten. 3 Bei fehlerhafter Zählerangabe (mehr als ± 5% bei 10% Nennbelastung des Wasserzählers) wird für die Festsetzung des Verbrauchs auf das Ergebnis des Vorjahres abgestellt. Kosten
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