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Datum der Indexierung 09.10.2024 16:27:05
erkannte Namen Urs Mathys | Hanspeter Bärtschi | Niels Hintermann |
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HTML Description Bipperlisi-Unfall: Bundesgericht weist Beschwerde ab Wer haftet für Schäden? Schwerer «Bipperlisi»-Unfall mit Fussgänger: Das Opfer ist mitverantwortlich, entscheidet das Bundesgericht Bei diesem Fussgängerstreifen kam es 2018 zum verhängnisvollen Unfall. Fussgänger getroffen Schwerer Bipperlisi-Unfall in Solothurn: Obergericht verurteilt Lokführer
Kombination Keywords solothurn schäden | bipperlisi schwerer | fussgänger reduziert | bundesgericht richtung | unfall richter | zugführers mehr | dass pflichtverletzung | haftungsquote wurde | kollision beschwerde | prozent beim |
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Textauszug aus Quelle
Haftungsquote auf 2/3 reduziert Zwar sprach die Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern den Zugführer am 20. Februar 2023 der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig und erklärte ihn zu 100 Prozent für haftpflichtig, samt entsprechender wurde vom «Bipperlisi» angefahren. Er trug bleibende Verletzungen davon und ist voll arbeitsunfähig. Für die Schäden haftet aber nicht der Lokführer alleine, bestätigte nun das Bundesgericht. Urs Mathys Jetzt kommentieren 07.10.20
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Haftungsquote auf 2/3 reduziert Zwar sprach die Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern den Zugführer am 20. Februar 2023 der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig und erklärte ihn zu 100 Prozent für haftpflichtig, samt entsprechender wurde vom «Bipperlisi» angefahren. Er trug bleibende Verletzungen davon und ist voll arbeitsunfähig. Für die Schäden haftet aber nicht der Lokführer alleine, bestätigte nun das Bundesgericht. Urs Mathys Jetzt kommentieren 07.10.20
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