2 Einträge von mit spezialkommissionen anwesenden
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Datum der Indexierung 05.05.2024 08:53:36
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Kombination Keywords hauptversammlung rechnungsrevisoren | vereins mindestens | vorstand verhandlungen | mitglieder sekretär | täuffelen personen | verein präsident | statuten bernischen | auflösung aktiv | gewerbemesse sowie | präsidenten umgebung |
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Spezialkommissionen d) die Rechnungsrevisoren Art. 7 Der Hauptversammlung stehen folgende Befugnisse zu: a) die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern b) die Ernennung von Ehrenmitgliedern c) die Genehmigung des Jahresberichtes d) die Genehmigun anwesenden Stimmberechtigten. Art. 15 Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von 2/3 aller Mitglieder. Ist die Liquidationsversammlung mangels Beteiligung nicht beschlussfähig, wird eine zweite Versammlung einberufen,
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Spezialkommissionen d) die Rechnungsrevisoren Art. 7 Der Hauptversammlung stehen folgende Befugnisse zu: a) die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern b) die Ernennung von Ehrenmitgliedern c) die Genehmigung des Jahresberichtes d) die Genehmigun anwesenden Stimmberechtigten. Art. 15 Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von 2/3 aller Mitglieder. Ist die Liquidationsversammlung mangels Beteiligung nicht beschlussfähig, wird eine zweite Versammlung einberufen,
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Datum der Indexierung 06.05.2024 15:58:50
erkannte Namen Heinrich Sgier | Corinne Künzi |
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Kombination Keywords aktiv spezialkommissionen | mitglieder musikkommission | generalversammlung über | vorstand präsidenten | vereins geschäfte | verein jahren | für pieterlen | vorstandes beiträge | mitgliedschaft präsident | mitgliedern mitglied |
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Spezialkommissionen 4.1 Die Generalversammlung Art. 18 Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alljährlich im Januar oder Februar statt. Ausserordentliche Generalversammlungen werden vom Vorstand oder der Kontrollstelle nach Bedürfnis anwesenden Vereinsmitglieder. Art. 4.1 Neu aufgenommene Aktiv-A-Mitglieder sind stimmberechtigt und wählbar. Art. 5 Das Aktiv-A-Mitglied hat folgende Verpflichtungen: a) Regelmässiger Besuch der Proben und Spezialproben. Teilnah
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Spezialkommissionen 4.1 Die Generalversammlung Art. 18 Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alljährlich im Januar oder Februar statt. Ausserordentliche Generalversammlungen werden vom Vorstand oder der Kontrollstelle nach Bedürfnis anwesenden Vereinsmitglieder. Art. 4.1 Neu aufgenommene Aktiv-A-Mitglieder sind stimmberechtigt und wählbar. Art. 5 Das Aktiv-A-Mitglied hat folgende Verpflichtungen: a) Regelmässiger Besuch der Proben und Spezialproben. Teilnah
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