1 Einträge von 1 mit staatsverfassung notwendig
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Datum der Indexierung 05.05.2024 13:10:07
erkannte Namen Arnold Stalder |
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extern (outbound) Link/Domain 4 in www.fdp-aarberg.ch
intern (inbound) Link/Domain www.fdp-aarberg.ch
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HTML Description Regierungsrat kann via Notverordnung Schuldenbremse übersteuern
Kombination Keywords bern staatsverfassung | kanton verzichten | liberalen sowie | schuldenbremse mitglied | fdp.die personen | regierungsrat übersteuern | massnahmen notverordnung | parteien zusammenhang | aarberg dass | kontakt spenden |
Alle Keywords (Suchwörter) Liste aller Einträge
Textauszug aus Quelle
Staatsverfassung kann der Regierungsrat ohne gesetzliche Grundlage Notverordnungen erlassen. Er ist dabei nicht an die ordentlichen Ausgabenkompetenzen gebunden und kann daher auch die Schuldenbremse quasi übersteuern. Einen Beschluss des Grossen Rat notwendig. Gemäss Art. 91 der Staatsverfassung kann der Regierungsrat ohne gesetzliche Grundlage Notverordnungen erlassen. Er ist dabei nicht an die ordentlichen Ausgabenkompetenzen gebunden und kann daher auch die Schuldenbremse
Text Inhalt Text aus URL
Log Metriken 55677
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Staatsverfassung kann der Regierungsrat ohne gesetzliche Grundlage Notverordnungen erlassen. Er ist dabei nicht an die ordentlichen Ausgabenkompetenzen gebunden und kann daher auch die Schuldenbremse quasi übersteuern. Einen Beschluss des Grossen Rat notwendig. Gemäss Art. 91 der Staatsverfassung kann der Regierungsrat ohne gesetzliche Grundlage Notverordnungen erlassen. Er ist dabei nicht an die ordentlichen Ausgabenkompetenzen gebunden und kann daher auch die Schuldenbremse
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