3 Einträge von mit revisionsstelle erfolgen
www.ambulanz-biel.ch
Datum der Indexierung 06.05.2024 08:01:52
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Kombination Keywords biel reserved | notfall nummer | ambulanz impressum | region informationen | mitglied französisch | kontakt haftungsausschluss | einsatzleitzentrale geschäftsleitung | verwaltungsrates ambulanzwesen | webseiten autor | ausbildung search |
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Revisionsstelle Schneider Kristian, Präsident des Verwaltungsrates Morgenthaler Nadine, Mitglied des Verwaltungsrates Wicht Didier, Mitglied des Verwaltungsrates Gambon Jean-Pierre, Mitglied der Geschäftsleitung Laub Stéphane, Mitglied der Geschäftsl erfolgen auf eigene Gefahr des jeweiligen Nutzers. Urheberrechte Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich der Firma ARB AG für das Ambulanzwe
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Revisionsstelle Schneider Kristian, Präsident des Verwaltungsrates Morgenthaler Nadine, Mitglied des Verwaltungsrates Wicht Didier, Mitglied des Verwaltungsrates Gambon Jean-Pierre, Mitglied der Geschäftsleitung Laub Stéphane, Mitglied der Geschäftsl erfolgen auf eigene Gefahr des jeweiligen Nutzers. Urheberrechte Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich der Firma ARB AG für das Ambulanzwe
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www.theaterverein-seedorf.ch
Datum der Indexierung 06.05.2024 17:45:43
erkannte Namen Marc Wälti |
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Kombination Keywords hauptversammlung wahlberechtigt | mitglieder spielkommission | vorstand mitgliedschaft | statuten präsident | vereins personen | verein jahresrechnung | theaterverein anwesenden | revisionsstelle vorstandes | sowie zwei | seedorf genehmigung |
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Revisionsstelle - die Spielkommission Art. 7 Das Vereinsjahr Das Vereinsjahr beginnt am 01. Mai und endet am 30. April. Spätestens bis am 30. Juni ist dem Vorstand die Jahresrechnung zu unterbreiten. Sie hat über sämtliche Einnahmen und Ausgaben und erfolgen offen, sofern nicht die Mehrheit der anwesenden Mitglieder etwas anderes beschliesst. Art. 9 Der Vorstand Zur Leitung der Vereinsgeschäfte wird an der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren ein Vorstand mit minima
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Revisionsstelle - die Spielkommission Art. 7 Das Vereinsjahr Das Vereinsjahr beginnt am 01. Mai und endet am 30. April. Spätestens bis am 30. Juni ist dem Vorstand die Jahresrechnung zu unterbreiten. Sie hat über sämtliche Einnahmen und Ausgaben und erfolgen offen, sofern nicht die Mehrheit der anwesenden Mitglieder etwas anderes beschliesst. Art. 9 Der Vorstand Zur Leitung der Vereinsgeschäfte wird an der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren ein Vorstand mit minima
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netzwerkbielersee.ch
Datum der Indexierung 04.10.2024 22:11:42
erkannte Namen Christine Wisler | Adrian Jakob | Elsa Känel | Markus Zeh |
weitere Namen in .netzwerkbielersee.ch 4
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HTML Description Statuten Einleitung Art. 1. Name / Sitz
Kombination Keywords generalversammlung gemäss | vorstand revisionsstelle | verein statuten | mitglieder sowie | bielersee schriftlich | vereins auflösung | einberufung befugnisse | beschlussfassung vorstandsmitglieder | beschlüsse mitglied | der/die präsident |
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Revisionsstelle Art. 11 Generalversammlung Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die ordentliche Generalversammlung wird vom Vorstand innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres einberufen. Der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder könne erfolgen. Art. 5 Ausschluss Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn es die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt. Wer seinen Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt, wird vom Vorstand von der Mitgliede
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erkannte Namen Christine Wisler | Adrian Jakob | Elsa Känel | Markus Zeh |
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Kombination Keywords generalversammlung gemäss | vorstand revisionsstelle | verein statuten | mitglieder sowie | bielersee schriftlich | vereins auflösung | einberufung befugnisse | beschlussfassung vorstandsmitglieder | beschlüsse mitglied | der/die präsident |
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Revisionsstelle Art. 11 Generalversammlung Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die ordentliche Generalversammlung wird vom Vorstand innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres einberufen. Der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder könne erfolgen. Art. 5 Ausschluss Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn es die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt. Wer seinen Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt, wird vom Vorstand von der Mitgliede
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