3 Einträge von 13 mit rechnungsrevisoren vorstandes
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Datum der Indexierung 04.05.2024 07:40:10
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Kombination Keywords verein nichteinhalten | vereins mitgliedes | mitglied ausschluss | mitglieder jahresbeitrag | statuten kalenderjahres | vorstand seeland | kassier beträgt | führt rechnungsrevisoren | jeweils arbeitstag | generalversammlung mitgliedern |
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Datum der Indexierung 04.05.2024 07:39:29
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Datum der Indexierung 04.05.2024 19:54:29
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Kombination Keywords generalversammlung schweiz | lyss führt | cars termine | model willkommen | united euro | tamiya verein | mitglieder schriftlich | club euro-cup | mitgliedern vorstandes | rechnungsrevisoren vorstand |
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Rechnungsrevisoren a) Die Generalversammlung Art. 10 Die Generalversammlung setzt sich zusammen aus den Clubmitgliedern. Jedes Mitgliedbesitzt eine Stimme. Art. 11 Die Einladung zur Generalversammlung hat min. 14 Tage vor der Versammlung schriftlich Vorstandes, auf Begehren der Rechnungsrevisoren oder auf Verlangen eines Drittels der Mitgliedereinberufen werden. Anträge und Wünsche der Mitglieder an die Generalversammlung sind 14 Tage vor derselben schriftlich an den Vorstand
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Log Metriken 38851
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Rechnungsrevisoren a) Die Generalversammlung Art. 10 Die Generalversammlung setzt sich zusammen aus den Clubmitgliedern. Jedes Mitgliedbesitzt eine Stimme. Art. 11 Die Einladung zur Generalversammlung hat min. 14 Tage vor der Versammlung schriftlich Vorstandes, auf Begehren der Rechnungsrevisoren oder auf Verlangen eines Drittels der Mitgliedereinberufen werden. Anträge und Wünsche der Mitglieder an die Generalversammlung sind 14 Tage vor derselben schriftlich an den Vorstand
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