3 Einträge von 11 mit verwaltung körperschaften
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Datum der Indexierung 03.05.2024 15:11:20
erkannte Namen Adrian Jakob | Jakob Die | Elsa Känel |
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Verwaltung sein muss. Art. 16 Beschlussfassung Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der/die Präsident/in stimmt mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen der/die Präsident/in mit einer zw Körperschaften; gemeinnützige und soziale Institutionen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen verweigern. Art. 4 Austritt Der Austritt eines Mitglieds kann unter Beachtung einer
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Verwaltung sein muss. Art. 16 Beschlussfassung Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der/die Präsident/in stimmt mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen der/die Präsident/in mit einer zw Körperschaften; gemeinnützige und soziale Institutionen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen verweigern. Art. 4 Austritt Der Austritt eines Mitglieds kann unter Beachtung einer
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Datum der Indexierung 03.05.2024 15:14:38
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Verwaltung sein muss. Art. 16 Beschlussfassung Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der/die Präsident/in stimmt mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen der/die Präsident/in mit einer zw Körperschaften; gemeinnützige und soziale Institutionen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen verweigern. Art. 4 Austritt Der Austritt eines Mitglieds kann unter Beachtung einer
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Verwaltungen AG) gemeint sowie die ihr zugehörigen Körperschaften, Anstalten (z.B. Stiftungen und Vereine) und Rechtsgemeinschaften (z.B. einfache Gesellschaft). Begriffe wie z.B. «Personendaten», «Bearbeiten» oder «besonders schützenswerte Personend Körperschaften, Anstalten (z.B. Stiftungen und Vereine) und Rechtsgemeinschaften (z.B. einfache Gesellschaft). Begriffe wie z.B. «Personendaten», «Bearbeiten» oder «besonders schützenswerte Personendaten» haben die im Gesetz defin
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