2 Einträge von mit märz post
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Datum der Indexierung 03.05.2024 17:53:30
erkannte Namen Michèle Bögli |
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Kombination Keywords nidau pfeiltasten | baubewilligungsverfahren raumplanung | navigation projektänderungen | kontakt kantons | baug nachträgliche | navigieren morgens | gelten kraft | änderungen gefunden | bewd gesuch | baubewilligung informationen |
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März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen ei Post eröffnet. Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche zu hängigen Baugesuchen sind bis auf weiteres weiterhin in Papierform abzugeben. Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen Das re
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März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen ei Post eröffnet. Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche zu hängigen Baugesuchen sind bis auf weiteres weiterhin in Papierform abzugeben. Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen Das re
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Datum der Indexierung 03.05.2024 16:12:50
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Kombination Keywords direkt anlässe | ebau dienstleistungen | gemeinde vereine | browser verwenden | online-schalter inhalt | bitte ausgewählt | online veraltete | mehr suche | wechseln browserversion | schalter büetigen |
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März 2022 sind alle Baugesuche im Kanton Bern elektronisch im Übermittlungssystem eBau auszufüllen und einzureichen. Die Baueingabe kann seit diesem Zeitpunkt nicht mehr mit den bisherigen amtlichen Formularen erfolgen. Das Baugesuch wird in eBau aus Post zugestellt. Da die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr noch fehlen, bleiben weiterhin die Papierakten die massgebenden Akten. Für Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Ausfü
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März 2022 sind alle Baugesuche im Kanton Bern elektronisch im Übermittlungssystem eBau auszufüllen und einzureichen. Die Baueingabe kann seit diesem Zeitpunkt nicht mehr mit den bisherigen amtlichen Formularen erfolgen. Das Baugesuch wird in eBau aus Post zugestellt. Da die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr noch fehlen, bleiben weiterhin die Papierakten die massgebenden Akten. Für Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Ausfü
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