5 Einträge von 5 mit erbschaftsamt grundgebühr
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Datum der Indexierung 15.02.2021 23:38:44
erkannte Namen Lucien Brühlmann |
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Kombination Keywords inventarfragebogen erbschaftssteuern | verfahren innert | erben inventar | mittels vorgesehen | inventars vereinfachten | mehr erbschaftswesen | amtlichen grundgebühr | erbschaftsamt person | dass explizit | erbschaftamt beim |
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Erbschaftsamt eingereicht Eine Pflicht dass alle Erben den Inventarfragebogen unterzeichnen besteht nicht Es genügt wenn zumindest einer der Erben oder der Willensvollstrecker unterzeichnet Ein Inventarfragebogen ist in jedem Fall auszufüllen auch we Grundgebühr für amtliches Inventar Fr 700 bisher Fr 600 Der Zuschlag von 2 o oo des inventarisierten Reinvermögens bleibt unverändert Grundgebühr wenn amtliches Verfahren infolge eines Anfalls von Erbschaftssteuern gewählt werden
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Erbschaftsamt eingereicht Eine Pflicht dass alle Erben den Inventarfragebogen unterzeichnen besteht nicht Es genügt wenn zumindest einer der Erben oder der Willensvollstrecker unterzeichnet Ein Inventarfragebogen ist in jedem Fall auszufüllen auch we Grundgebühr für amtliches Inventar Fr 700 bisher Fr 600 Der Zuschlag von 2 o oo des inventarisierten Reinvermögens bleibt unverändert Grundgebühr wenn amtliches Verfahren infolge eines Anfalls von Erbschaftssteuern gewählt werden
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Erbschaftsamt eingereicht. Eine Pflicht, dass alle Erben den Inventarfragebogen unterzeichnen, besteht nicht. Es genügt, wenn zumindest einer der Erben oder der Willensvollstrecker unterzeichnet. Ein Inventarfragebogen ist in jedem Fall auszufüllen, Grundgebühr für amtliches Inventar: Fr. 700.-- (bisher Fr. 600.--). Der Zuschlag von 2 o/oo des inventarisierten Reinvermögens bleibt unverändert. Grundgebühr wenn amtliches Verfahren infolge eines Anfalls von Erbschaftssteuern ge
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Erbschaftsamt eingereicht. Eine Pflicht, dass alle Erben den Inventarfragebogen unterzeichnen, besteht nicht. Es genügt, wenn zumindest einer der Erben oder der Willensvollstrecker unterzeichnet. Ein Inventarfragebogen ist in jedem Fall auszufüllen, Grundgebühr für amtliches Inventar: Fr. 700.-- (bisher Fr. 600.--). Der Zuschlag von 2 o/oo des inventarisierten Reinvermögens bleibt unverändert. Grundgebühr wenn amtliches Verfahren infolge eines Anfalls von Erbschaftssteuern ge
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Datum der Indexierung 04.05.2021 22:53:17
erkannte Namen Antonio CATD | Lou Burkhalter | Marc PRRD | Anna Keller | Alfred Gigandet | Nadia PSRE | Sonja PSRH | Hanspeter SVPH | Thomas SPL | Natasha PRR |
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Erbschaftsamt), ESD (Einwohnerdienste) und Zentralgarage – Einführung Umsetzung KESB im Einwohnerregister – Einführung Upgrade SAP-Portal Aktuell werden folgende Projekte durchgeführt: – Einführung eines Open-Source-IT-Service-Management- Systems – E Grundgebühren der Kehricht- und Sperrgutabfuhr in der Gemeinde Biel 0.3.4 Abrechnungen – Gartenstrasse (Oberer Quai Süd–Gaswerkareal)/Realisie- rung einer Velo- und Fussgängerroute – Werkhof Einwohnergemeine Biel/Neubau – Gaswerka
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erkannte Namen Antonio CATD | Lou Burkhalter | Marc PRRD | Anna Keller | Alfred Gigandet | Nadia PSRE | Sonja PSRH | Hanspeter SVPH | Thomas SPL | Natasha PRR |
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Erbschaftsamt), ESD (Einwohnerdienste) und Zentralgarage – Einführung Umsetzung KESB im Einwohnerregister – Einführung Upgrade SAP-Portal Aktuell werden folgende Projekte durchgeführt: – Einführung eines Open-Source-IT-Service-Management- Systems – E Grundgebühren der Kehricht- und Sperrgutabfuhr in der Gemeinde Biel 0.3.4 Abrechnungen – Gartenstrasse (Oberer Quai Süd–Gaswerkareal)/Realisie- rung einer Velo- und Fussgängerroute – Werkhof Einwohnergemeine Biel/Neubau – Gaswerka
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Erbschaftsamt eingereicht. Eine Pflicht, dass alle Erben den Inventarfragebogen unterzeichnen, besteht nicht. Es genügt, wenn zumindest einer der Erben oder der Willensvollstrecker unterzeichnet. Ein Inventarfragebogen ist in jedem Fall auszufüllen, Grundgebühr für amtliches Inventar: Fr. 700.-- (bisher Fr. 600.--). Der Zuschlag von 2 o/oo des inventarisierten Reinvermögens bleibt unverändert. Grundgebühr wenn amtliches Verfahren infolge eines Anfalls von Erbschaftssteuern ge
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Erbschaftsamt eingereicht Eine Pflicht dass alle Erben den Inventarfragebogen unterzeichnen besteht nicht Es genügt wenn zumindest einer der Erben oder der Willensvollstrecker unterzeichnet Ein Inventarfragebogen ist in jedem Fall auszufüllen auch we Grundgebühr für amtliches Inventar Fr 700 bisher Fr 600 Der Zuschlag von 2 o oo des inventarisierten Reinvermögens bleibt unverändert Grundgebühr wenn amtliches Verfahren infolge eines Anfalls von Erbschaftssteuern gewählt werden
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