10 Einträge von 13 mit rechnungsrevisoren vorstandes
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Datum der Indexierung 06.05.2024 17:45:43
erkannte Namen Marc Wälti |
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Kombination Keywords hauptversammlung wahlberechtigt | mitglieder spielkommission | vorstand mitgliedschaft | statuten präsident | vereins personen | verein jahresrechnung | theaterverein anwesenden | revisionsstelle vorstandes | sowie zwei | seedorf genehmigung |
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Rechnungsrevisoren - die allfällige Ernennung von Ehrenmitgliedern - die allfällige Behandlung von Anträgen der Mitglieder - Verschiedenes Der Vorstand kann von sich aus oder auf Wunsch von einem Drittel der Mitglieder eine ausserordentliche Hauptver Vorstandes - Rechnungsrevisoren - die allfällige Ernennung von Ehrenmitgliedern - die allfällige Behandlung von Anträgen der Mitglieder - Verschiedenes Der Vorstand kann von sich aus oder auf Wunsch von einem Drittel der Mitgliede
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Rechnungsrevisoren - die allfällige Ernennung von Ehrenmitgliedern - die allfällige Behandlung von Anträgen der Mitglieder - Verschiedenes Der Vorstand kann von sich aus oder auf Wunsch von einem Drittel der Mitglieder eine ausserordentliche Hauptver Vorstandes - Rechnungsrevisoren - die allfällige Ernennung von Ehrenmitgliedern - die allfällige Behandlung von Anträgen der Mitglieder - Verschiedenes Der Vorstand kann von sich aus oder auf Wunsch von einem Drittel der Mitgliede
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Datum der Indexierung 05.05.2024 00:19:27
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Kombination Keywords sutz sutz-lattrigen | lattrigen sektion | parteiversammlung sektionspräsidenten | bern rechnungsrevisoren | svp-sutz-lattrigen nidau | kanton unsere | parteivorstand ausschluss | mitglieder genehmigung | partei geschäfte | parteivorstandes statuten |
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Rechnungsrevisoren. Die Parteiversammlung Art. 9, Teilnahme Jedes Mitglied ist zur Teilnahme an der Parteiversammlung berechtigt. Art. 10, Aufgaben 1 Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der SVP-Sutz-Lattrigen. 2 Sie entscheidet in allen Angel vorstandes gestützt auf eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Ein abweisender Entscheid des Parteivorstandes kann an die Parteiversammlung weitergezogen werden. Art. 6, Erlöschen der Mitgliedschaft 1 Die Mitgliedschaft er
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Rechnungsrevisoren. Die Parteiversammlung Art. 9, Teilnahme Jedes Mitglied ist zur Teilnahme an der Parteiversammlung berechtigt. Art. 10, Aufgaben 1 Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der SVP-Sutz-Lattrigen. 2 Sie entscheidet in allen Angel vorstandes gestützt auf eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Ein abweisender Entscheid des Parteivorstandes kann an die Parteiversammlung weitergezogen werden. Art. 6, Erlöschen der Mitgliedschaft 1 Die Mitgliedschaft er
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Datum der Indexierung 05.05.2024 21:36:00
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Kombination Keywords artikel revisoren | vorstand rechnungsrevisorinnen | für rechnungsrevisoren | mitglieder besteht | über mitgliedschaft | präsidentin mindestens | statuten resp | mitglied verein | vorstandes schriftlich | zwei präsidenten |
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Rechnungsrevisoren; Generalversammlung Artikel 9: Zusammensetzung Die GV besteht aus den anwesenden Mitgliedern von SEM und ist das oberste Organ. Artikel 10: Einberufung Die ordentliche GV tagt mindestens einmal jährlich bis spätestens 30. April. Vorstandes können Mitglieder, die dem Ansehen von SEM schaden oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Der Beschluss ist endgültig und bedarf keiner Begründung. Aus
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erkannte Namen Andreas Fink | Ueli Walder |
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Rechnungsrevisoren; Generalversammlung Artikel 9: Zusammensetzung Die GV besteht aus den anwesenden Mitgliedern von SEM und ist das oberste Organ. Artikel 10: Einberufung Die ordentliche GV tagt mindestens einmal jährlich bis spätestens 30. April. Vorstandes können Mitglieder, die dem Ansehen von SEM schaden oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Der Beschluss ist endgültig und bedarf keiner Begründung. Aus
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Datum der Indexierung 05.05.2024 08:53:36
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Kombination Keywords hauptversammlung rechnungsrevisoren | vereins mindestens | vorstand verhandlungen | mitglieder sekretär | täuffelen personen | verein präsident | statuten bernischen | auflösung aktiv | gewerbemesse sowie | präsidenten umgebung |
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Rechnungsrevisoren Art. 7 Der Hauptversammlung stehen folgende Befugnisse zu: a) die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern b) die Ernennung von Ehrenmitgliedern c) die Genehmigung des Jahresberichtes d) die Genehmigung der Jahresrechnung und di Vorstandes, von Spezialkommissionen oder durch die Mitglieder an die Hauptversammlung geleitet werden i) die Beschlussfassung über alle Geschäfte, deren finanzielle Tragweite Fr. 3’000.- übersteigt k) die Beschlussfassung über die
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Rechnungsrevisoren Art. 7 Der Hauptversammlung stehen folgende Befugnisse zu: a) die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern b) die Ernennung von Ehrenmitgliedern c) die Genehmigung des Jahresberichtes d) die Genehmigung der Jahresrechnung und di Vorstandes, von Spezialkommissionen oder durch die Mitglieder an die Hauptversammlung geleitet werden i) die Beschlussfassung über alle Geschäfte, deren finanzielle Tragweite Fr. 3’000.- übersteigt k) die Beschlussfassung über die
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Datum der Indexierung 07.05.2024 14:20:48
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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erkannte Namen Hunter Seeland |
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Datum der Indexierung 07.05.2024 14:18:39
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Datum der Indexierung 04.05.2024 07:40:10
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Datum der Indexierung 04.05.2024 07:39:29
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Rechnungsrevisoren Art. 8 Die Generalversammlung findet innert den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres statt. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Sie kann auch vom Vorstand einberufen werd Vorstandes), durch Tod des Mitgliedes, durch Ausschluss des Mitgliedes. Ein Ausschluss erfolgt durch Gründe wie: Nichteinhalten der Vereinsbeschlüsse, Nichteinhalten der Statuten, Nichteinhalten des Schiessreglementes, Nichtbezahl
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Log Metriken 24013
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www.feuerwehrvereinseedorf.ch
Datum der Indexierung 05.05.2024 15:47:45
erkannte Namen Romain Thirio |
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extern (outbound) Link/Domain 1 in www.feuerwehrvereinseedorf.ch
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HTML Description Feuerwehrverein Seedorf BE
Kombination Keywords seedorf kassier | vorstand motorspritze | mitglieder sekretär | verein vizepräsident | statuten vereins | tannenbaumverbrennen vermögen | präsident grissenberg | vorstandes tätigkeiten | feuerwehr gemeinde | erfolgt mitgliedern |
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Rechnungsrevisoren Art. 11 Einberufung der Generalversammlung Die GV ist das oberste Organ des FVS. Sie wird vom Vorstand einberufen und findet im ersten Quartal jeden Jahres statt. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an alle Mitglied Vorstandes ausgeschlossen werden. 4. Pflichten der Mitglieder Art. 8 Pflichten Die Mitglieder verpflichten sich, den festgesetzten Mitgliederbeitrag zu entrichten. Sie sind gehalten, die GV zu besuchen. Sie verpflichten sich zudem
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erkannte Namen Romain Thirio |
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extern (outbound) Link/Domain 1 in www.feuerwehrvereinseedorf.ch
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HTML Description Feuerwehrverein Seedorf BE
Kombination Keywords seedorf kassier | vorstand motorspritze | mitglieder sekretär | verein vizepräsident | statuten vereins | tannenbaumverbrennen vermögen | präsident grissenberg | vorstandes tätigkeiten | feuerwehr gemeinde | erfolgt mitgliedern |
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Rechnungsrevisoren Art. 11 Einberufung der Generalversammlung Die GV ist das oberste Organ des FVS. Sie wird vom Vorstand einberufen und findet im ersten Quartal jeden Jahres statt. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an alle Mitglied Vorstandes ausgeschlossen werden. 4. Pflichten der Mitglieder Art. 8 Pflichten Die Mitglieder verpflichten sich, den festgesetzten Mitgliederbeitrag zu entrichten. Sie sind gehalten, die GV zu besuchen. Sie verpflichten sich zudem
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Log Metriken 42969
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www.musik-pieterlen.ch
Datum der Indexierung 06.05.2024 15:58:50
erkannte Namen Heinrich Sgier | Corinne Künzi |
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intern (inbound) Link/Domain www.musik-pieterlen.ch
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Kombination Keywords aktiv spezialkommissionen | mitglieder musikkommission | generalversammlung über | vorstand präsidenten | vereins geschäfte | verein jahren | für pieterlen | vorstandes beiträge | mitgliedschaft präsident | mitgliedern mitglied |
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Rechnungsrevisoren e) Die Musikkommission f) Die Direktion g) Die allfälligen Spezialkommissionen 4.1 Die Generalversammlung Art. 18 Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alljährlich im Januar oder Februar statt. Ausserordentliche Ge Vorstandes, mit Rückwirkung auf das Eintrittsdatum als Aktiv-A-Mitglieder aufgenommen. Ausnahmen sind möglich vor einem Eidg. Oder Kantonalen Musikfest. In solchen Fällen können Aufnahmen auch an einer angekündigten Versammlung
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Log Metriken 42969
erkannte Namen Heinrich Sgier | Corinne Künzi |
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Kombination Keywords aktiv spezialkommissionen | mitglieder musikkommission | generalversammlung über | vorstand präsidenten | vereins geschäfte | verein jahren | für pieterlen | vorstandes beiträge | mitgliedschaft präsident | mitgliedern mitglied |
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Rechnungsrevisoren e) Die Musikkommission f) Die Direktion g) Die allfälligen Spezialkommissionen 4.1 Die Generalversammlung Art. 18 Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alljährlich im Januar oder Februar statt. Ausserordentliche Ge Vorstandes, mit Rückwirkung auf das Eintrittsdatum als Aktiv-A-Mitglieder aufgenommen. Ausnahmen sind möglich vor einem Eidg. Oder Kantonalen Musikfest. In solchen Fällen können Aufnahmen auch an einer angekündigten Versammlung
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